Da stehen sie drauf!
      

 

LEISTUNGEN
Isolierung


 




Wärmedämmung

In der heutigen Zeit ist die Energieeinsparung von großer Bedeutung geworden. Die Notwendigkeit zur Einsparung unserer Energieressourcen erkannte man nach der ersten Ölkrise 1973, die der Anstoß für die Bundesregierung war die Energieeinsparung in einem Gesetz zu verankern.


So entstand das Energieeinsparungsgesetz (EnEG vom 22. Juli 1976) und 1977 die Energieeinsparungsverordnung (EnEV von 1977 und 1982).
Die Bundesregierung ist somit ermächtigt bei Neubauten und Altbausanierungen durch dieses Gesetz Anforderungen an den Wärmeschutz, an die Energieeinsparung von heizungs- und raumlufttechnischen Anlagen sowie an Brauchwasseranlagen zu stellen.


Die Verwendung von Wärmedämmstoffen ist zur Energieeinsparungen unerlässlich geworden und bei jedem Hausbau heute eine Selbstverständlichkeit. Denn nicht nur die Energieeinsparung wird beim Bauen berücksichtigt, sondern auch der Wohnkomfort, der durch gute Dämmmaterialien gegeben ist.

EnEG § 1 Energiesparender Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden

  1. Wer ein Gebäude errichtet, das seiner Zweckbestimmung nach beheizt oder gekühlt werden muss, hat, um Energie zu sparen, den Wärmeschutz nach Maßgabe der nach Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung so zu entwerfen und auszuführen, dass beim Heizen und Kühlen vermeidbare Energieverluste unterbleiben.
  2. Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden und ihren Bauteilen festzusetzen. Die Anforderungen können sich auf die Begrenzung des Wärmedurchgangs sowie der Lüftungswärmeverluste und auf ausreichende raumklimatische Verhältnisse beziehen. Bei der Begrenzung des Wärmedurchgangs ist der gesamte Einfluss der die beheizten oder gekühlten Räume nach außen und zum Erdreich abgrenzenden sowie derjenigen Bauteile zu berücksichtigen, die diese Räume gegen Räume abweichender Temperatur abgrenzen. Bei der Begrenzung von Lüftungswärmeverlusten ist der gesamte Einfluss der Lüftungseinrichtungen, der Dichtheit von Fenstern und Türen sowie der Fugen zwischen einzelnen Bauteilen zu berücksichtigen.
  3. Soweit andere Rechtsvorschriften höhere Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz stellen, bleiben sie unberührt.

 

 




Schalldämmung

Der Schallschutz (DIN 4109) wurde dazu erstellt, um Geräusche auf ein erträgliches Maß zu reduzieren und den Schallpegel nach oben hin zu begrenzen. Die DIN 4109 bezieht sich allerdings nur auf Aufenthaltsräume und schließt somit Lagerräume und Ähnliches aus. Unterschieden werden die Schallarten in:

  • Luftschall (Schall, der sich in der Luft ausbreitet)
  • Körperschall (Schall, der sich in festen Körpern bzw. Stoffen ausbreitet)
  • Trittschall (Schall, der sich durch Tritte ausbreitet und in den Luftschall übergeht)
  • Der Luft- und Körperschall ist für die Estrichverlegung nicht relevant, aber der Trittschall kann in erheblichem Maße durch Dämmungen reduziert werden. Zum einen kann der Trittschall durch größere Massen, als Erhöhung des Untergrundes, erreicht werden und zum anderen natürlich durch den Einsatz von Dämmmaterialien, die als Federung eingesetzt werden und den Schall aufnehmen. Zudem wird der Schall durch den Oberbelag, wie z.B. Teppichboden nochmals begünstigt. Als Baustoffe für den Trittschall werden z.B. Steinwolleplatten, Holzfaser-platten, Glasfaserplatten, Korkplatten und Styropor eingesetzt. Um den Trittschall in Zahlen angeben zu können wird der Normtrittschall-pegel in Dezibel [dB] angegeben. Beispiel: 1dB Lautstärkeunterschied kann vom menschlichen Ohr gerade noch wahrgenommen werden, wird der Schallpegel um 10dB erhöht, so wird diese Lautstärke als Verdoppelung wahrgenommen.