In der heutigen Zeit ist die Energieeinsparung von großer Bedeutung geworden. Die Notwendigkeit zur Einsparung unserer Energieressourcen erkannte man nach der ersten Ölkrise 1973, die der Anstoß für die Bundesregierung war die Energieeinsparung in einem Gesetz zu verankern.
So entstand das Energieeinsparungsgesetz (EnEG vom 22. Juli 1976) und 1977 die Energieeinsparungsverordnung (EnEV von 1977 und 1982).
Die Bundesregierung ist somit ermächtigt bei Neubauten und Altbausanierungen durch dieses Gesetz Anforderungen an den Wärmeschutz, an die Energieeinsparung von heizungs- und raumlufttechnischen Anlagen sowie an Brauchwasseranlagen zu stellen.
Die Verwendung von Wärmedämmstoffen ist zur Energieeinsparungen unerlässlich geworden und bei jedem Hausbau heute eine Selbstverständlichkeit. Denn nicht nur die Energieeinsparung wird beim Bauen berücksichtigt, sondern auch der Wohnkomfort, der durch gute Dämmmaterialien gegeben ist.
EnEG § 1 Energiesparender Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden
Der Schallschutz (DIN 4109) wurde dazu erstellt, um Geräusche auf ein erträgliches Maß zu reduzieren und den Schallpegel nach oben hin zu begrenzen. Die DIN 4109 bezieht sich allerdings nur auf Aufenthaltsräume und schließt somit Lagerräume und Ähnliches aus. Unterschieden werden die Schallarten in: